Verfügungsfonds - Distrikt 111 - Bayern-Ost
Kabinettsbeauftragter Distrikt-Verfügungsfonds (DVF)
Verantwortliche für den Distrikt-Verfügungsfonds (DVF)
Dr. Richard Müller
Distrikt-Verfügungsfonds
Distrikt-Verfügungsfonds
Der Distrikt-Verfügungsfonds (DVF) ist die Solidarkasse der deutschen Lions-Distrikte und wird für alle Mitgliedsdistrikte von der Stiftung der Deutschen Lions verwaltet. Gespeist wird der DVF aus den „freiwilligen Jahresspenden“ der Lions Clubs(derzeit 9,00 € pro Lions-Club-Mitglied). Für förderungswürdige Projekte, die Clubs nicht alleine finanzieren können, werden aus dem Solidartopf Zuschüsse erteilt. Jeder Club, der seinen Solidarbeitrag regelmäßig bezahlt, kann in seinem Distrikt einen Antrag auf Unterstützung eines Projektes aus dem DVF stellen. In der Regel werden Zuschüsse bis zu 25 Prozent des Projektvolumens, maximal jedoch 4.000 Euro, bewilligt. Nähere Auskünfte erteilen die DVF-Beauftragten und Governor des jeweiligen Distrikts.
- Es werden nur unmittelbare Lions-Activitys unterstützt. Träger dieser Activitys sind die jeweiligen Club-Hilfswerke/Fördervereine. Die Projekte werden vom Hilfswerk/Förderverein ausgewählt; sie können im In- und im Ausland liegen und müssen einem förderungsfähigen Zweck im Sinne des
§ 2 Abs. 2 Satz 1 Satzung des Lions-Hilfswerk Bayern-Nord e.V. entsprechen. Langzeit-Activitys und Zuschüsse für Lions-Jugendprogramme können nicht unterstützt werden. Ausnahme: Bei der erstmaligen Einführung eines Lions-Jugendprogramms kann eine Antragstellung erfolgen, wenn das Programm mindestens 3 Jahre durchgeführt wird. - Antragsberechtigt ist das jeweilige Hilfswerk/Förderverein, welches die jährliche Spende in voller Höhe zum Distriktverfügungsfond entrichtet. Ist diesem Hilfswerk/Förderverein über den jeweiligen LC ein weiteres Hilfswerk/ Förderverein zuzuordnen, ist auch dieses antragsberechtigt. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass in den letzten 5 Jahren die jährliche Spende an den DVF vollständig und zeitgerecht (Zahlungstermin ist immer der 15. Januar eines Jahres) gezahlt worden ist. Die jährlichen Spenden sind nur einmal von einem -immer demselben- Hilfswerk/Förderverein zu leisten. Diese Zahlungen werden dann auch dem antragstellenden Hilfswerk/ Förderverein des gleichen Lions-Clubs, das keine Zahlungen erbracht hat, zugerechnet. Es kann aber immer nur ein Hilfswerk/Förderverein eines Lions-Clubs gefördert werden. Weitere Voraussetzung ist, dass ausreichend Mittel im DVF vorhanden sind. Ausnahme für neu gegründete Clubs: Diese sind von dieser Beschränkung ausgenommen und können erstmals im 2. Jahr nach Gründung eines Hilfswerks/ Fördervereins einen Antrag stellen, soweit gleichfalls 2 Jahresspenden erfolgt sind.
- Die Förderung beträgt maximal 25 % der Projektkosten, höchstens jedoch 2.000 € pro Projekt und Kalenderjahr. Hat ein Hilfswerk/Förderverein oder ein weiteres über einen LC diesem zuzuordnenden Hilfswerk/Förderverein in der Vergangenheit bereits zweimal hintereinander einen Zuschuss erhalten, so wird ein erneuter Antrag dieses Hilfswerk/-Fördervereins zunächst zurückgestellt. Liegt nach Ablauf des Kalenderjahres noch ein Guthaben beim DVF vor, so wird dieser Antrag danach bei Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen beschieden. Liegen mehrere Anträge vor, wird prozentual vergeben.
- Der Antrag auf Förderung wird auf dem Formblatt „Projektantrag“ vom Träger gestellt und vollständig ausgefüllt und mit den erforderlichen Anlagen dem Distrikt-Governor oder dem DFV-Beauftragten übersandt. Dem Projektantrag ist der aktuelle steuerliche Freistellungsbescheid beizufügen. Der Projektantrag ist von dem verantwortlichen Projektleiter zu unterzeichnen.
- Der Distrikt-Governor und der DVF-Beauftragte entscheiden gemeinsam über den Antrag. Die Entscheidung ergeht grundsätzlich am Ende eines Quartals, frühestens jedoch 14 Tage nach Eingang des Antrages.
- Nach Genehmigung des Zuschusses wird der Projektleiter durch den DVF-Beauftragten informiert und aufgefordert, die Eigenmittel unter Angabe der vergebenen Projektnummer an das HDL zu überweisen. Diese Überweisung hat innerhalb von drei Monaten nach Bewilligung zu erfolgen. Die Überweisung ist vom Projektleiter per E-Mail (jochen.lucks@lucks-lucks.com) an den DVF-Beauftragten mitzuteilen.
- Sobald die Eigenmittel eingegangen und die Nachweise über die sonstigen einzusetzenden Mittel erbracht sowie alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind, werden die Eigenmittel zuzüglich des bewilligten Zuschusses aus dem DVF zweckgebunden zu Gunsten des Projektes an den Träger zurück-überwiesen.
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