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Verantwortliche für den Distrikt-Verfügungsfonds (DVF)

Distrikt-Verfügungsfonds

Distrikt-Verfügungsfonds

Der Distrikt-Verfügungsfonds (DVF) ist die Solidarkasse der deutschen Lions-Distrikte und wird für alle Mitgliedsdistrikte von der Stiftung der Deutschen Lions verwaltet. Gespeist wird der DVF aus den „freiwilligen Jahresspenden“  der Lions Clubs(derzeit 9,00 € pro Lions-Club-Mitglied). Für förderungswürdige Projekte, die Clubs nicht alleine finanzieren können, werden aus dem Solidartopf Zuschüsse erteilt. Jeder Club, der seinen Solidarbeitrag regelmäßig bezahlt, kann in seinem Distrikt einen Antrag auf Unterstützung eines Projektes aus dem DVF stellen. In der Regel werden Zuschüsse bis zu 25 Prozent des Projektvolumens, maximal jedoch 4.000 Euro, bewilligt. Nähere Auskünfte sind im nachfolgenden Infoblatt dargestellt.  Bei weiteren Fragen bitte an die DVF-Beauftragten bzw. Governor des jeweiligen Distrikts wenden.

 

Vorbemerkung

Der Distrikt-Verfügungsfonds (DVF) ist ein Solidarfonds für alle Clubs in unserem Distrikt.
Mit Zuschüssen aus diesem Fonds werden gemeinnützige Hilfsprojekte gefördert, welche die
finanziellen Möglichkeiten einzelner oder einiger gemeinsam engagierten Clubs bzw. deren
Fördervereine übersteigen, die aber im Sinne der Lionsziele als wertvoll beurteilt werden.
Bei Entscheidungen zu diesem Fonds und dessen Verwaltung arbeiten Distrikt, Club(s) und
SDL zusammen.

Grundsätzliches

  • Ein Zuschuss kann i.d.R. nur Lions Clubs bzw. deren Fördervereinen gewährt werden, dieihre freiwillige Spende korrekt und regelmäßig in den Solidarfonds DVF eingezahlt haben.
  • Die endgültige Entscheidung über Gewährung und Höhe eines Zuschusses trifft der Distriktunter dem Vorbehalt der Gemeinnützigkeits-Prüfung durch das SDL.
  • Die Überprüfung der Gemeinnützigkeit des Projekts sowie die Auszahlung des Zuschussesobliegt der SDL.
  • Grundsätzlich erfolgt die Förderung eines Projekts aus dem DVF über einen gemeinnützigenFörderverein.
  • Sollte kein Förderverein verfügbar sein, ist die Verfahrensweise im Einzelfall mit der SDLabzustimmen. Ggf. ist ein aufwändiges Belegabrechnungsverfahren gegen Erstattung derVerwaltungskosten von 4% möglich.

Rahmenbedingungen

Um möglichst eine Verteilungsgerechtigkeit zu erzielen sollten folgende Regeln berücksichtigt werden:

  • Dauer-Activities sollten nicht aus dem DVF unterstützt werden.
  • Die Finanzierung eines Projekts ist anhand eines Finanzierungsplans lückenlos zu belegen.
  • Die Eigenmittel des Antragstellers sollten ein Mehrfaches des beantragten Zuschusses betragen.

Im Distrikt Bayern-Ost gilt weiterhin folgendes:

  • Das Projekt sollte ein Volumen von insgesamt mindestens 4.000,- € umfassen.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 25% der Gesamtkosten des Lions-Projekt-Anteils, so dass er in der Regelobei mindestens 1.000 € liegt.
  • Der Zuschuss beträgt maximal 4.000 €, auch wenn das Projekt 16.000 € überschreitet.

 

  • Davon abweichende Bewilligungen unterliegen der begründeten Entscheidungsvollmacht des Distrikts.
  • Zuschüsse können nur in Höhe der verfügbaren Mittel des DVF ausgeschüttet werden.

Procedere und Abwicklung

1) Im Distrikt

  • Es wird ein klar umrissenes Hilfsprojekt beschlossen und dazu eine Beschreibung des Projekts sowie ein Finanzierungsplan erstellt.
  • Ein verantwortlicher Projektleiter füllt den Projektantrag aus. Dabei sind insbesondere Name und Konto des zuständigen Fördervereins/Hilfswerks und dessen Bankverbindung anzugeben sowie - zur vereinfachten steuerunschädlichen Abwicklung - der letzte Freistellungsbescheid des Finanzamtes beizulegen.
  • Der vollständig ausgefüllte Antrag wird inkl. aller Anlagen dem Kabinetts-Beauftragten für den DVF (KDVF) mit der Bitte um Bewilligung zugeleitet.
  • Der KDVF überprüft den Antrag auf Zulässigkeit und Vollständigkeit aller Unterlagen und leitet alle erforderlichen Unterlagen komplett inkl. seiner Stellungnahme / Empfehlung und Unterschrift zur Bewilligung an den Distrikt-Governor weiter.
  • Der DG setzt – ggf. nach Rücksprache mit dem KDVF - die Höhe des jeweiligen Zuschusses fest und komplettiert das Antragsformular mit dem Zuschussbetrag und seiner Unterschrift.
  • Der DG übersendet die kompletten Projektunterlagen inkl. aller Anlagen (u.a. Freistellungsbescheid, Projekt-Beschreibung, -Kalkulation, -Finanzierung) zeitnah an die SDL.
  • Im Falle einer Ablehnung teilt der DG oder KDVF dem Antragsteller dies mit.

2) In der SDL

  • Die SDL überprüft das Projekt auf Gemeinnützigkeit, steuerliche Unbedenklichkeit sowie Konformität mit der Satzung der SDL. Im Fall der positiven Bewertung wird das Hilfsprojekt unter einer Projektnummer eröffnet.
  • Die SDL benachrichtigt den Projektleiter und fordert ihn auf, die angegebenen Eigenmittel unter Angabe der Projektnummer auf das Konto der SDL zu überweisen (Überweisungen bitte nur mit Proj. Nr. tätigen!). Dabei werden auch evtl. noch fehlende Unterlagen angefordert.
  • Sobald der SDL die angeforderten Eigenmittel und alle erforderlichen Unterlagen komplett vorliegen, erfolgt die zweckgebundene Überweisung der Eigenmittel vermehrt um den bewilligten Zuschussbetrag auf das im Projektantrag benannte Konto einesFördervereins/Hilfswerkes.
  • Der Antragsteller realisiert das Projekt und muss in seinen Unterlagen lückenlose Nachweise zur zweckgebundenen Verwendung der gemeinnützigen Mittel für das Finanzamt sicherstellen.

Anmerkung:
Um gegenüber der SDL keine Mittelverwendung nachweisen zu müssen, ist die Überweisung
der Eigenmittel und dann die zweckgebunden Rücküberweisung vermehrt um den Zuschuss
die einfachste Möglichkeit der Bearbeitung und der steuerrechtlichen Dokumentation. Der
Förderverein ist verpflichtet, in seiner Buchhaltung die zweckgebundene Mittelverwendung
gegenüber dem zuständigen Finanzamt nachzuweisen.

Distrikt BO, 31.03.2026

*Inhaltlich entsprechen diese Richtlinien denen der SDL vom Juni 2021.

 

Download Infoblatt  auf der Seite "Projekt- und Förderarbeit" der Stiftung der Deutschen Lions (SDL)